Verhütungsmittelzuschuss
Auf Antrag können die Kosten für ärztlich verordnete hormonelle und mechanische Verhütungsmittel teilweise erstattet werden. Hierzu stellt die Stadt Oldenburg Gelder für Menschen mit geringen Einkommen zur Verfügung.
Bezuschusst werden zum Beispiel
- hormonelle Verhütungsmittel wie die Pille, Dreimonatsspritze, Verhütungsring, oder Verhütungspflaster,
- mechanische Verhütungsmittel wie die Spirale,
- außerdem die Sterilisation bei Frauen und Männern
- und die nicht verschreibungspflichtige „Pille danach“.
Bei Verwendung der Spirale ist ebenfalls in den Folgejahren ein Zuschuss für die medizinischen Kontrolluntersuchungen möglich.
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