Kindergeld

Kindergeld kann immer nur an einen Elternteil ausgezahlt werden, weshalb derjenige Elternteil das Kindergeld erhält, bei dem das Kind mit erstem Wohnsitz gemeldet ist. Lebt das Kind nicht bei den Eltern, erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, der den höheren Barunterhalt zahlt.

Das Kindergeld soll 2025 durch eine Kindergrundsicherung abgelöst werden.

Informationen zum Kindergeld sowie zur geplanten Kindergrundsicherung unter www.kindergeld.org »

Kindergeld wird nicht automatisch, sondern erst auf Antrag von der Familienkasse der Agentur für Arbeit ausgezahlt. Anträge können vor Ort » oder online » gestellt werden.

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